Die Verkehrsordnung in der Schweiz gleicht der vieler anderer westeuropäischen Länder, somit sind auch die Voraussetzungen für den Führerschein identisch mit denen aus Deutschland und Österreich. Bürger außerhalb des europäischen Raums benötigen jedoch einen internationalen Führerschein. Die wichtigsten Unterschiede sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit und einige Fahrverbote.
Awhelp24 hat hier für Sie die wichtigsten Eigenheiten der Schweizer Verkehrsordnung zusammengefasst:
Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz (Höchstgeschwindigkeit):
Für Autos, Motorräder, Wohnwagen (Wohnmobile), bis zu 3,5 t Gesamtgewicht:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50km/h
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
- Autobahn: 120 km/h
Für Kraftfahrzeuge mit Anhängern, Wohnwagen (Wohnmobile), zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 t. bis zu 7,5 t:
- Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft: 50km/h.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
- Autobahnen: 80 km/h
Maut auf den Autobahnen in der Schweiz:
Für alle Fahrzeuge bis 3,5 t wird auf den Schweizer Autobahnen und Nationalstraßen eine Maut von 33 € erhoben und für einen Anhänger ist eine zusätzliche Vignette erforderlich, die man an Tankstellen, auf Campingplätzen, bei Postämtern und Zollstellen, sowohl innerhalb der Schweiz, als auch in den Grenzgebieten erwerben kann. Mautstraßen lassen sich anhand spezieller Ausschilderungen erkennen: Eine weiße Autobahn auf grünem Grund, mit einem weißen Kreuz auf rotem Grund am unteren Rand. Erworbene Vignetten für Mautstraßen sind grundsätzlich ein Jahr gültig. Vignetten müssen sichtbar auf der linken Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt sein, damit sie anerkannt werden. Die Strafe für das Fahren ohne Vignette beträgt umgerechnet etwa 175€.
Vorfahrtsregeln in der Schweiz:
- Auf Bergstraßen und Bergpässen haben Fahrzeuge Vorfahrt, die Bergaufwärts Fahren
- Postautos auf ausgeschilderten Poststraßen müssen vorgelassen werden
- Schienenfahrzeugen müssen auf ungeregelten Kreuzungen mit Rechts-vor-Links-Regelung grundsätzlich vorbeigelassen werden
Tunnel in der Schweiz:
In Tunneln müssen Scheinwerfer eingeschaltet bleiben und der Sicherheitsabstand sollte beibehalten werden. Auch empfiehlt es sich auf das Radio acht zu geben, da hier Informationen zu Staus oder Notfällen bei Schweizer Tunneln durchgegeben werden. Während eines Staus ist es empfehlenswert, den Motor abzustellen und die Fenster geschlossen zu lassen, da sich in dem geschlossenen Raum schnell Kohlenmonoxid ansammeln kann und man sich nicht immer auf die Lüftungsanlagen des Tunnels verlassen. Wird die Evakuierung eines Tunnels von den Behörden angeordnet, lassen Sie Ihr Fahrzeug zurück und begeben Sie sich sofort zu einem der Notausgänge. Der Autoschlüssel sollte dabei im Fahrzeug bleiben, um die Evakuierung des Fahrzeugs bei Bedarf zu erleichtern.
Gesetze zu Navigationsgeräten in der Schweiz:
- GPS-Geräte dürfen nicht in der Mitte der Windschutzscheibe angebracht werden. Während es bei einem Verstoß manchmal bei einer Verwarnung bleiben kann, sind Strafen von bis zu 500€ möglich. So beschreibt Artikel 71a des VTS die Bedingungen, die erfüllt werden müssen: "Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, außerhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können"
- Die Verwendung von Apps oder GPS-Navigationsgeräten mit warnender Funktion für Verkehrskontrollen ("Blitzer") ist untersagt
Parken in der Schweiz:
- Für Parkflächen die "blau" markiert sind, müssen Parkscheiben verwendet werden
- In "gelben" Zonen ist das Parken verboten
- Zwar geben "weiße" Flächen vermeintlich eine unbegrenzte Parkmöglichkeit an, jedoch können in bestimmten Gebieten bestimmte Einschränkungen gelten. Achten Sie hierbei besonders auf nahestehende Parkautomaten.
- "Rote" Zonen erfordern eine spezielle rote Parkscheibe, mit der man maximal 15 Stunden kostenlos parken darf.
- Das Parken auf Hauptstraßen ist nur innerorts gestattet.
Winter- / Sommerreifen und Schneeketten:
Winterreifen sind von Anfang November bis Ende April vorgeschrieben. In dieser Zeit dürfen, anders als in Deutschland, auch Spikereifen verwendet werden, solange ein entsprechender Aufkleber auf dem Kofferraumdeckel vorhanden ist und 80 km/h nicht überschritten werden. Die Autobahn darf nicht mit Spikereifen befahren werden.
Schneeketten sind in ausgeschilderten Gebieten verwendbar und müssen an mindestens 2 Antriebsrädern angebracht sein. Der Verstoß gegen diese Vorordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 70€ geahndet werden.